Teilnahmebedingungen Anmeldeverfahren
- Anmeldeadresse
- Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnehmerbeitrag
- Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
- Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
- Lehrgangsänderungen
- Kinderbetreuung
Organisatorische Hinweise
- Lehrgangsbeginn/Veranstaltungsort
- Spezielle Unterbringungswünsche
- Teilnahme und Lizenzierung
- Fotofreigabe
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich.
Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.
1. Anmeldeadresse
DLRG OG Greifswald e.V
Stralsunder Straße 34
17489 Greifswald
E-Mail: rettungsschwimmen@greifswald.dlrg.de
Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der OG Greifswald gerne zur Verfügung:
per E-Mail: rettungsschwimmen@greifswald.dlrg.de
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
2. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der Ortsgruppe Greifswald e.V. nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.
Die nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt gem. Punkt 5 dieser AGB "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Je Gliederung/Ortsgruppe/Verein der DLRG können bei Verfügbarkeit maximal 2 Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem identischen Lehrgang zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über 2 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich.
Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
3. Teilnehmerbeitrag
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Sie erteilen der DLRG Ortsgruppe Greifswald e. V. eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat für die einmalige Zahlung des Teilnehmerbeitrages.
oder - Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangseinladung den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Greifswald e. V.
Kreditinstitut: Sparkasse Vorpommern
BIC/SWIFT: NOLADE21GRW
IBAN: DE42 1505 0500 0232 0067 33
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet, bei Rücktritt
- bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder
- mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests oder
- bei Nachbesetzung der Lehrgangsplatzes durch die DLRG Ortsgruppe Greifswald e.V.
Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 55,- € berechnet.
Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird
- für Lehrgänge mit bis zu zwei Übernachtungen: eine Stornogebühr in Höhe von 55,- € berechnet
Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DRLG Ortsgruppe Greifswald e.V. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.
Rücktrittsregelung im Überblick | |||
bis Meldeschluss | ab Meldeschluss bis 3 Tage vor | ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn | |
Abmeldung mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests oder Nachbesetzung durch das Bildungswerk | Verwaltungs- | Verwaltungs- | Verwaltungs- |
schriftliche Abmeldung (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung) | Verwaltungs- | Storno- | Stornogebühr: |
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung | Stornogebühr: |
6. Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Organisatorische Hinweise
1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort
Der Lehrgang beginnt dann grundsätzlich um 18.45 Uhr und endet um 21:00. Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.
2. Teilnahme und Lizenzierung
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des Präsidiums nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren und über eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.
3. Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG Ortsgruppe Greifswald e:V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.